Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Untermerzbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 8
96190 Untermerzbach
Kontakt
E-Mail: info@untermerzbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28218758747Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28218758747Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9533 9809-0
Fax: +49 9533 9809-29
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement