Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Haßfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 5

    97437 Haßfurt

    Postfachadresse

    Postfach 1551

    97432 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Verkehrsamt der Stadt Haßfurt: Zusätzliche Öffnungszeiten von Mai bis einschließlich Oktober: MO 12:00 bis 16:00 DI 12:00 bis 14:00 MI 12:00 bis 16:00 DO 12:00 bis 14:00 FR 12:00 bis 17:00 SA 10:00 bis 13:00
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hassfurt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58997837466Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9521 688-0

    Fax: +49 9521 688-280

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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