Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Fladungen - Ordnungsamt, Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
97650 Fladungen
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642629968791Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9778 9191-0
Fax: +49 9778 9191-33
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement