Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim i.d.Rhön
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@bischofsheim-rhoen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44997935445Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44997935445Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9772 9101-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement