Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Öffnungszeiten
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-euerdorf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89774116789Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9704 9131-0
Fax: +49 9704 9131-50
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement