Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Oberthulba - Baurecht, Bauleitplanung
Adresse
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Postanschrift
Kirchgasse 16
97723 Oberthulba
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6092979953522Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9736 8122-0
Fax: +49 9736 8122-55
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement