Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 7

    63869 Heigenbrücken

    Postanschrift

    Hauptstr. 7

    63869 Heigenbrücken

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg-heigenbruecken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09885203795Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09885203795Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6020 9710-0

    Fax: +49 6020 9710-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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