Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Stadt Alzenau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hanauer Str. 1
63755 Alzenau
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bauaufsicht: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: Sa 10:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: alzenau@alzenau.de
De-Mail: hauptamt@alzenau.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57775740439Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57775740439Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6023 502-0
Fax: +49 6023 502-188
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement