Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Lauf a.d.Pegnitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Urlasstr. 22

    91207 Lauf a.d.Pegnitz

    Postfachadresse

    Postfach 100244

    91205 Lauf a.d.Pegnitz

    Kontakt

    E-Mail: info@lauf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87886757459Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9123 184-0

    Fax: +49 9123 184-184

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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