Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

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    Gemeinde Burgthann - Gemeindeentwicklungs- und Bauleitplanung, Raumordnung, Regional- und Landesplanung

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    Rathausplatz 1

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    Rathausplatz 1

    90559 Burgthann

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/930184444814Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gemeinde Burgthann - Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhalt und Wasserhausanschlüsse

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

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