Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Stadt Langenzenn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn
Öffnungszeiten
Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@langenzenn.de
De-Mail: poststelle@langenzenn.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29553482447Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9101 703-0
Fax: +49 9101 703-900
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement