Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hannberger Str. 5

    91093 Heßdorf

    Postanschrift

    Hannberger Str. 5

    91093 Heßdorf

    Kontakt

    E-Mail: info@hessdorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76996311795Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9135 73739-0

    Fax: +49 9135 73739-10

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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