Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wittelshofener Str. 30
91725 Ehingen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:45 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Termine, für notwendige Angelegenheiten, können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.
Nach wie vor sind jedoch alle Angelegenheiten, die telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg abgewickelt werden können, bevorzugt in dieser Form zu erledigen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-hesselberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93774088795Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9835 9791-0
Fax: +49 9835 9791-33
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement