Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Schulstr. 8

    91634 Wilburgstetten

    Postanschrift

    Alte Schulstr. 8

    91634 Wilburgstetten

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Termine nur nach Terminvereinbarung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vg-wilburgstetten.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00996143832Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9853 3892-0

    Fax: +49 9853 3892-38

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English