Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/2 - Straßenverkehrsamt und Verkehrsüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Sprechzeiten und Termine am Nachmittag nur nach vorheriger Vereinbarung.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsamt@rothenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1725945218118Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9861 404-220
Fax: +49 9861 404-209
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement