Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 26

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Hospitalstraße 26

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: betriebsamt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228651620511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-570

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English