Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach - Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hospitalstraße 26
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: betriebsamt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228651620511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-570
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement