Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Markt Stammbach - Geschäftsstellenleitung, Personalwesen
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95236 Stammbach
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Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
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E-Mail: rathaus@stammbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0247323756500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9256 96009-0
Fax: +49 9256 96009-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement