Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Schwarzenbach a.d.Saale - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
95120 Schwarzenbach a.d.Saale
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung, Trauungen am Samstag mit Terminvereinbarung möglich
Kontakt
E-Mail: bau@schwarzenbach-saale.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/351401501926Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9284 933-724
Fax: +49 9284 933-50
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement