Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Köditz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Talstr. 2
95189 Köditz
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@gemeinde-koeditz.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40886036615Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40886036615Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 7066-0
Fax: +49 9281 7066-66
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement