Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Stadt Rödental - Bauhof (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
96467 Rödental
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauhof@roedental.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/608851960796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9563 9660
Fax: +49 9563 96666
Stadt Rödental - Bauhof (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kronacher Str. 2
96472 Rödental
Kontakt
E-Mail: bauhof@roedental.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/608851960796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement