Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Dörfles-Esbach - H 31 - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
96487 Dörfles-Esbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 17:45 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/296740817797Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 2333-0
Fax: +49 9561 2333-210
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement