Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Stadt Bad Berneck i.Fichtelgebirge
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 77
95460 Bad Berneck i.Fichtelgebirge
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@badberneck.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=27553496444Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/27553496444Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9273 89-36
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement