Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Bamberg - Garten- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hallstadter Straße 28

    96052 Bamberg

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    Hallstadter Straße 28

    96052 Bamberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0021461765442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1351

    Fax: +49 951 87 1958

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    Stadt Bamberg - Gartenwesen

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    Hallstadter Straße 28

    96052 Bamberg

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    Hallstadter Straße 28

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0055017319442Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 951 87 1958

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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