Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bamberg - Garten- und Friedhofsamt
Adresse
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Postanschrift
Hallstadter Straße 28
96052 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0021461765442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1351
Fax: +49 951 87 1958
Internet
Stadt Bamberg - Gartenwesen
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Hausanschrift
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Hallstadter Straße 28
96052 Bamberg
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0055017319442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1359
Fax: +49 951 87 1958
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement