Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Stadt Waldsassen - Bauverwaltung
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95646 Waldsassen
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/258399002980Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9632 88-0
Fax: +49 9632 88-114
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement