Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Stadt Teublitz - Fachbereich 3 Planen und Bauen
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Hausanschrift
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Postfach 1164
93156 Teublitz
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Kontakt
E-Mail: info@teublitz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2932212984499Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9471 97852
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement