Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Markt Lappersdorf - Sachgebiet 41 - Technik Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 1150
93134 Lappersdorf
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Mo 07:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Di 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauamt@lappersdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/029745836689Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement