Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Markt Breitenbrunn - Bauamt/Beiträge/Gebühren
Adresse
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Von-Tilly-Str. 7
92363 Breitenbrunn
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Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: konrad@breitenbrunn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/296633090724Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9495 9403-0
Fax: +49 9495 9403-50
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement