Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Amberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    92224 Amberg

    Postfachadresse

    Postfach 2155

    92211 Amberg

    Kontakt

    E-Mail: Stadt@Amberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72775985386Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72775985386Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 10-0

    Fax: +49 9621 10-1203

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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