Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Bad Birnbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuer Marktplatz 1

    84364 Bad Birnbach

    Postfachadresse

    Postfach 110

    84361 Bad Birnbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@badbirnbach.net

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17996374782Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8563 9630-0

    Fax: +49 8563 9630-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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