Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
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Ansprechpartner
Stadt Pfarrkirchen - Sachgebiet 3.1 - Gewerbewesen, Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6014429964510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 306-5310
Fax: +49 8561 306-5319
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Fachlich freigegeben durch Stadt Pfarrkirchen am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement