Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Tettenweis
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 15
94167 Tettenweis
Kontakt
E-Mail: info@tettenweis.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37663253736Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37663253736Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8534 9604-0
Fax: +49 8534 9604-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement