Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Gemeinde Haidmühle - Bauamt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bischofsreut 60
94145 Haidmühle
Öffnungszeiten
Mo 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/213067386943Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8550 241
Gemeinde Haidmühle - Bauamt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dreisesselstraße 12
94145 Haidmühle
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
und nach Vereinbarung
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Telefon Festnetz: +49 8556 97263-0
Fax: +49 8556 97263-29
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement