Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bernried

    Adresse

    Hausanschrift

    Birket 34

    94505 Bernried

    Postanschrift

    Birket 34

    94505 Bernried

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Terminvereinbarungen sind auch ausserhalb den Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bernried-niederbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89664289512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9905 7400-0

    Fax: +49 9905 7400-22

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English