Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marienplatz 2
86972 Altenstadt
Kontakt
E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@altenstadt-wm.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83774158780Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8861 2300-0
Fax: +49 8861 2300-10
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement