Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld - Abteilung 3 - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    85290 Geisenfeld

    Postfachadresse

    Postfach 1030

    85290 Geisenfeld

    Kontakt

    E-Mail: Bauamt@geisenfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/006186712766Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8452 98-0

    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

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