Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 4

    86697 Oberhausen

    Postanschrift

    Hauptstraße 4

    86697 Oberhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@oberhausen-donau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21885819662Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21885819662Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 60994-0

    Fax: +49 8431 60994-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English