Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Gemeinde Feldkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1249
85619 Feldkirchen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33108546553Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 909974-0
Fax: +49 89 909974-36
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement