Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Obertaufkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sportplatz 5

    84419 Obertaufkirchen

    Postanschrift

    Am Sportplatz 5

    84419 Obertaufkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@obertaufkirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92330237667Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92330237667Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8082 93030

    Fax: +49 8082 9303-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English