Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@schondorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/838071761848Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8192 9335-0
Fax: +49 8192 9335-40
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement