Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Saulgrub - SG 10 Geschäftsleitung / Hauptverwaltung / Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kohlgruber Str. 2
82442 Saulgrub
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: geschaeftsleitung@vg-saulgrub.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/504511307954Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8845 7476-14
Fax: +49 8845 7476-20
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement