Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Stadt Puchheim
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Poststr. 2
82178 Puchheim
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Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement