Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Rudelzhausen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 10
84104 Rudelzhausen
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauen@gemeinde-rudelzhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759657499197Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8752 8687-13
Fax: +49 8752 8687-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement