Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Vierkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 1

    85256 Vierkirchen

    Postanschrift

    Schulweg 1

    85256 Vierkirchen

    Kontakt

    E-Mail: info@vierkirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64440960751Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64440960751Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8139 9314-0

    Fax: +49 8139 9314-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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