Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Vierkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulweg 1
85256 Vierkirchen
Kontakt
E-Mail: info@vierkirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64440960751Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 8139 9314-0
Fax: +49 8139 9314-50
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement