Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Prälatenstr. 7

    83671 Benediktbeuern

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    Postanschrift

    Prälatenstr. 7

    83671 Benediktbeuern

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    sowie nach Vereinbarung.

    Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung, Tel. 08857 6913-25, gebeten.

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@benediktbeuern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/829510782965Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8857 6913-0

    Fax: +49 8857 6913-13

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 01.10.2025

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

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