Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Gartenamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Auf der Höhe 54
85051 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gartenamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9769350202442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-1931
Fax: +49 841 305-1933
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement