Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
- Erlangen
- Gemeindeverband Baunach (VGem) (Kreis Bamberg, Bayern)
- Gemeindeverband Massing (VGem) (Kreis Rottal-Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Neukirchen b.Sulzbach-R. (VGem) (Kreis Amberg-Sulzbach, Bayern)
- Gemeindeverband Offingen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Scheinfeld (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Volkach (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Wackersdorf (VGem) (Kreis Schwandorf, Bayern)
- Gemeindeverband Wittislingen (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Landshut
- Regensburg
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Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement