Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Erkheim - 1. Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstr. 1
87746 Erkheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 11:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/102404294866Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024