Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mainstr. 15
97276 Margetshöchheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-margetshoechheim.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82996269804Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 46862-0
Fax: +49 931 46862-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024