Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Roth - Sachgebiet 20 Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1462
91142 Roth
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5720390868115Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024