Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses

    Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

    Beschreibung

    Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.

    Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

    Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Pettstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 10

    96175 Pettstadt

    Postanschrift

    Kirchplatz 10

    96175 Pettstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@pettstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31219087676Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9502 4906-0

    Fax: +49 9502 4906-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English